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Am 26. September 2019 wurde das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG) vom Deutschen Bundestag beschlossen, welches am 01. September 2020 in Kraft treten wird. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, soll auch die neue Approbationsordnung (PsychTh-ApprO) am 01. September 2019 in Kraft treten.
Das PsychThG sieht vor, nach einem erfolgreichen Masterabschluss, das Bestehen der staatlichen psychotherapeutischen Prüfung als Voraussetzung für die Antragsstellung auf Erteilung der Approbation festzulegen. Der Entwurf (PsychTh-ApprO) umfasst die Regelungen über die Ausbildung, Prüfung und Approbation.
Stellungnahme der Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf einer Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO)
Die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. moniert den Referentenentwurf einer Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Derzeit werden an den staatlichen Hochschulen 59 von 60 klinischen Lehrstühlen von verhaltenstherapeutisch ausgebildeten Professoren besetzt. Der Studiengang Psychologie lehrt die Studierenden ausschließlich in Verhaltenstherapie, jedoch nicht gleichwertig in allen anderen wissenschaftlich anerkannten Verfahren, wie der tiefenpsychologisch fundierten, analytischen und systemischen Psychotherapie. Wir sind gegen eine unilaterale Ausrichtung der psychotherapeutischen Lehre und Forschung. Im Referentenentwurf wird zur Anlage 2, S.98, folgendes festgehalten: „Um den verfahrensübergreifenden Ansatz des Studiums sicherzustellen, ist ganz besonders im Masterstudiengang darauf zu achten, dass den Studierenden die unterschiedlichen psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bis zum Ende des Studiums hin in ihren Grundzügen bekannt sind, sie die grundlegenden Methoden oder Techniken dieser Verfahren kennen und ausgewählte Methoden oder Techniken auch anwenden können.“
Wie soll bei einer aktuellen Monopolstellung der Verhaltenstherapie die Freiheit von Lehre und Forschung gewährleistet werden? Psychotherapie-Absolventen werden nach Beendigung des Studiums nicht über ausreichend fachkundig vermittelte Kenntnisse der vier wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen, um eine vernunftbasierte Wahl bezüglich der Weiterbildung treffen zu können. Bleibt eine Anpassung der Studieninhalte an die Verfahrensvielfalt weiterhin aus, trägt dies außerdem zu dem Anschein bei, dass es nur ein psychotherapeutisches Verfahren gäbe und die anderen sozialrechtlich anerkannten Verfahren nicht existierten. Die zu vermittelnden Kompetenzen sollen folglich in allen vier wissenschaftlichen anerkannten Verfahren, die vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie klar definiert sind, gelehrt werden. Der bestehende Fokus auf die Verhaltenstherapie wird sich mit dem neuem Psychotherapiestudium nur noch mehr zuspitzen, sofern die Inhalte aller Verfahren (weiterhin) von darin nicht qualifizierten Hochschullehrern vermittelt und beforscht werden. Wie soll der „verfahrensübergreifende Ansatz des Studium“ mit dem status quo der universitären Lehre sichergestellt werden?
Als Verein und Interessenvertretung der Studierenden, der sich hauptsächlich für die Inklusion der psychodynamischen Verfahren an Universitäten einsetzt, sehen wir hier eine entscheidende Problematik: Die gravierende Einseitigkeit der Lehre im derzeitigen Psychologiestudium, bei der meist Psychotherapie mit Verhaltenstherapie gleichgesetzt wird, droht nun auch im künftigen Psychotherapiestudium fortgeführt und weiter festgeschrieben zu werden.
Weiterhin möchten wir betonen, dass die prekäre Lage der PiA bisher nicht behoben wurde. Die Novellierung der Ausbildung sieht freilich eine Bezahlung vor, die u.E. nicht dem Anspruchsniveau des Psychologie-Studiums entspricht. Im Allgemeinen Teil der Begründung S.74 werden Managementregeln zur Nachhaltigkeitsstrategie aufgeführt: „Unter Annahme weiterhin hoher Personenenzahlen, die einen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung haben, gilt es, frühzeitig die Weichen hin zu einer zukunftsorientierten modernen Psychotherapeutenausbildung zu stellen, die die Berufsangehörigen in die Lage versetzt, ihrer Aufgabe dauerhaft nachzukommen. Hier ist es wichtig, die Attraktivität eines bereits hochattraktiven Berufs zu erhalten, indem Anliegen der bisherigen Ausbildungsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer insbesondere nach einer besseren finanziellen Absicherung während der Ausbildung durch die Änderung der Ausbildungsstruktur Rechnung getragen wird.“
Es wird gesetzlich nicht geregelt, wie die „finanzielle Absicherung“ und der sozialrechtliche Status der PiA zukünftig aussehen soll. Wie kann von einem „hochattraktiven Beruf“ die Rede sein, wenn immer noch keine fairen Übergangsregelungen existieren?
Insgesamt bieten wir einige Vorschläge
Mit dieser Stellungnahme machen wir von unserem Recht Gebrauch an die Freiheit von Forschung und Lehre aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren zu appellieren. Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass die oben genannten Mängel im künftigen Studiengang Psychotherapie behoben werden. Dass es faire Übergangslösungen für Psychologiestudenten geben wird. Dass vor allem die Verfahrensvielfalt in Lehre und Forschung im neuen Studiengang Psychotherapie endlich gewährleistet wird. Und sich die Situation für psychoanalytisch Interessierte Weiterbildungskandidaten nicht noch weiter verschlechtert.
Um unseren Vorschlägen Nachdruck zu verleihen, und um unsere Beweggründe näher zu erläutern, würden wir gern am 19.11.2019 an der Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. (IDPAU e.V.)