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Petition zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung (Sicherstellung eines verfahrensübergreifenden Studiums)

Petition an den Deutschen Bundestag

Der Deut­sche Bun­des­tag möge dar­auf hin­wir­ken, dass bei einer Novel­lie­rung des Psy­cho­the­ra­peu­ten­ge­set­zes eine zukünf­ti­ge Appro­ba­ti­ons­ord­nung für Psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­ten eine fach­kun­dig ange­lei­te­te und pra­xis­ori­en­tier­te Anschau­ung aller Psy­cho­the­ra­pie­ver­fah­ren vor­sieht und Hoch­schul­am­bu­lan­zen für alle in der Ver­sor­gung ver­tre­te­nen Psy­cho­the­ra­pie­ver­fah­ren ermäch­tigt sind. Dies soll Stu­die­ren­den ermög­li­chen, in der Wei­ter­bil­dung eine aus Anschau­ung und Erfah­rung begrün­de­te Wahl zu treffen.

Der­zeit ist der Miss­stand zu bekla­gen, dass im Stu­di­en­gang Psy­cho­lo­gie umfang­reich über die Ver­hal­tens­the­ra­pie, kaum aber und vor allem nicht fach­lich qua­li­fi­ziert über tie­fen­psy­cho­lo­gisch fun­dier­te und ana­ly­ti­sche Psy­cho­the­ra­pie infor­miert wird. Bis auf eine Aus­nah­me sind alle Lehr­stüh­le der kli­ni­schen Psy­cho­lo­gie an staat­li­chen Hoch­schu­len von Verhaltenstherapeut/innen besetzt.

Cir­ca 60% der Absolvent/innen des Stu­di­en­gangs Psy­cho­lo­gie stre­ben in Deutsch­land, nach dem Mas­ter­ab­schluss, eine Psy­cho­the­ra­pie­aus­bil­dung auf der Grund­la­ge des Psy­cho­the­ra­peu­ten­ge­set­zes an. Die heu­ti­ge Psy­cho­the­ra­peu­ten­aus­bil­dung sieht eine Ver­tie­fung in einem wis­sen­schaft­lich aner­kann­ten Psy­cho­the­ra­pie­ver­fah­ren vor. Drei der wis­sen­schaft­lich aner­kann­ten Ver­fah­ren sind auch sozi­al­recht­lich aner­kannt und für die Pati­en­ten­ver­sor­gung glei­cher­ma­ßen rele­vant: Ver­hal­tens­the­ra­pie, tie­fen­psy­cho­lo­gisch fun­dier­te Psy­cho­the­ra­pie und ana­ly­ti­sche Psychotherapie.

Die­se Situa­ti­on hat die Inter­es­sen­ge­mein­schaft der Psy­cho­ana­ly­se an Uni­ver­si­tä­ten e.V. (eine von Psy­cho­lo­gie­stu­die­ren­den begrün­de­te bun­des­wei­te Initia­ti­ve) zu fol­gen­den Initia­ti­ven und Erkennt­nis­sen geführt:

Die kon­tak­tier­ten Deka­na­te der psy­cho­lo­gi­schen Fakul­tä­ten sind nach eige­ner Auf­fas­sung nicht zustän­dig oder sehen kei­nen Ände­rungs­be­darf. Auch das in der Fol­ge kon­tak­tier­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat uns dar­auf ver­wie­sen, dass es für Fra­gen der Aus­bil­dung nicht zustän­dig sei. Wir wur­den an das Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um bzw. die Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­en der Län­der ver­wie­sen. Die­se haben jedoch nach eige­ner Aus­sa­ge auf­grund der geschütz­ten Frei­heit von For­schung und Leh­re kei­ne Mög­lich­keit tätig zu wer­den, bzw. sehen auch nicht die Not­wen­dig­keit, eine Ver­tre­tung aller wis­sen­schaft­lich aner­kann­ten Psy­cho­the­ra­pie­ver­fah­ren im Psy­cho­lo­gie­stu­di­um sicher zu stellen.

Wir kön­nen es nicht hin­neh­men, dass unter Bezug­nah­me auf die Lehr­frei­heit gleich­zei­tig das Recht der Stu­die­ren­den nicht gewähr­leis­tet wird, in ihrem Fach­ge­biet umfas­send unter­rich­tet zu werden.

Ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die geplan­te Novel­lie­rung der Aus­bil­dung zum Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­ten befürch­ten wir, dass der bestehen­de Miss­stand noch wei­ter fest­ge­schrie­ben wird. Nur eine von Hochschullehrer/innen mit Fach­kun­de durch­ge­führ­te Leh­re aller in der Ver­sor­gung ver­tre­te­nen Psy­cho­the­ra­pie­ver­fah­ren kann die­sen Miss­stand beheben.

Im Inter­es­se der Stu­die­ren­den bit­ten wir die Mit­glie­der des Deut­schen Bun­des­ta­ges, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die­sem Man­gel im Stu­di­en­gang Psy­cho­lo­gie bei der Kon­zep­ti­on eines neu­en Psy­cho­the­ra­pie­stu­di­ums abge­hol­fen wird.