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Monday to Friday: 7AM - 7PM
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Sehr geehrter Damen und Herren,
als Studierende der Psychologie, die eine Ausbildung zu Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz anstreben, haben wir mit Enttäuschung, aber auch mit großem Erstaunen feststellen müssen, dass die Universitätseinrichtungen für Psychologie bundesweit in fast allen Abteilungen Klinische Psychologie die Studierenden nicht darauf vorbereiten, dass sie sich nach bestandenem Master-Abschluss für eines von zwei durch das PsychthG vorgegebenen Vertiefungsfächern entscheiden müssen.
Das PsychThG bindet die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in § 5 (2) 1.a an die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Daraus erwächst unseres Erachtens die Aufgabe für die psychologischen Studiengänge, ihre Absolventen hinreichend über die beiden Vertiefungsfächer so zu unterrichten, dass sie imstande sind, zwischen ihnen eine vernünftige und durch eingehende wissenschaftliche Kenntnisse begründete Wahl zu treffen.
Dazu ist unseres Erachtens mindestens eine Lehrveranstaltung von mindestens 12 Semesterwochenstunden zur Einführung in das Vertiefungsfach analytische Psychotherapie sowie eine ebensolche für das Vertiefungsfach Verhaltenstherapie erforderlich. Zur Sicherung des qualitativen Niveaus der Lehrveranstaltungen ist weiterhin unabdingbar, dass die Lehrkräfte für die Vertiefungsfächer die Approbation und Fachkunde im jeweiligen Vertiefungsfach nachweisen können.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum es solche Lehrveranstaltungen nicht bereits seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gibt.
Ist Ihnen der von uns beklagte Zustand der mangelnden Vorbereitung auf die wissenschaftlich begründete Auswahl der Vertiefungsfächer an den psychologischen Universitätseinrichtungen bekannt? Was hat Ihr Ministerium bisher zur Abhilfe dieses Zustandes unternommen? Was gedenkt das Ministerium zu tun?
Tatsache ist, dass sich in fast allen Studienprogrammen der psychologischen Universitätseinrichtungen eine qualifizierte Basisinformation über das Vertiefungsfach Psychoanalyse/analytische Psychotherapie nicht findet. Dies ist durch einfache Recherche der Studienprogramme im Internet leicht nachzuprüfen. Wir haben bereits unsere Dekane der psychologischen Fakultäten auf dieses Problem angeschrieben. Diese sind nach deren Auffassung jedoch nicht zuständig. Außerdem haben wir uns bereits an das Bundesministerium für Gesundheit mit unserem Anliegen gewendet. Hier teilte man uns mit, dass die Kultusministerien der jeweiligen Länder zuständig sind.
Wir erhoffen und erwarten eine baldige Antwort, da wir es nicht hinnehmen möchten, dass weitere Generationen von Psychologiestudenten, welche den Beruf des Psychotherapeuten anstreben, äußerst mangelhaft oder gar nicht informiert die Wahl des Vertiefungsfaches vornehmen müssen.
Die IDPAU e.V.
sowie ihre Unterstützer und Unterstützerinnen